AGB
SALLYTA CREATIVE GmbH
Hauptstraße 120b
77815 Bühl
Deutschland
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der SALLYTA Creative GmbH (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Leistungen
Die Agentur bietet u.a. folgende Leistungen:
- Kampagnenideen, Shootings, strategische Beratung
- Visuelle Identität, Corporate Identity, Markenstrategie
- Webentwicklung, Webdesign, Branding
- Social Media Marketing, Online- und Offline-Marketing
- Printdesign, Art Direction, digitales Design, Print & Packaging
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot der Agentur.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch Angebot der Agentur und Annahme durch den Kunden zustande – z. B. durch Rücksendung eines unterschriebenen Angebots oder schriftliche Bestätigung per E-Mail.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- 40 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung
- 30 % zur Projektmitte (gemäß Angebot oder Absprache)
- 30 % bei Projektabschluss, vor Übergabe der finalen Ergebnisse
Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung fällig.
Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind – wie z. B. Kosten für Hosting, Domainregistrierung, Lizenzen (z. B. Schriftarten, Plugins, Drittanbieter-Tools) oder Nutzungsentgelte für Stockmaterial – werden gesondert in Rechnung gestellt.
Dies gilt ebenso für Produkte oder Leistungen, die nicht Teil der rein konzeptionellen oder kreativen Leistung sind, sondern extern bezogen oder technisch umgesetzt werden müssen. Diese werden nicht pauschal verteilt, sondern klar als separate Positionen ausgewiesen und zusätzlich zur Vergütung berechnet.
5. Leistungsumfang und Korrekturen
Im Preis enthalten sind zwei Korrekturrunden. Weitere Änderungen werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz zusätzlich berechnet.
6. Lieferung und Abnahme
Die Lieferung erfolgt digital per E-Mail oder Downloadlink. Der Kunde hat innerhalb einer Woche Rückmeldung zu geben. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen.
7. Nutzungsrechte
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, zeitlich und räumlich unbeschränkt, zur Verwendung der von der Agentur erbrachten Leistungen ausschließlich für folgende Zwecke:
- Unternehmenswebsite
- Social Media-Kanäle des Kunden
- Printwerbung
- PR- und Pressearbeit
- interne Kommunikation
Eine Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte (z. B. Tochtergesellschaften, externe Dienstleister) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.
Das Urheberrecht verbleibt vollständig bei der Agentur. Entwürfe, Konzepte, Rohdaten oder offene Dateien sind – sofern nicht anders vereinbart – nicht Bestandteil der Übergabe und bleiben Eigentum der Agentur.
Die Nutzungsrechte gelten erst nach vollständiger Zahlung als übertragen. Bis dahin verbleiben sämtliche Rechte und Ergebnisse im alleinigen Eigentum der Agentur.
8. Haftung
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit und inhaltliche Richtigkeit der bereitgestellten Materialien verantwortlich. Die Agentur haftet nicht für daraus resultierende Rechtsverstöße.
Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf typische und vorhersehbare Schäden. Gesetzliche Regelungen (z. B. Produkthaftung) bleiben unberührt.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig bereit. Kommt er dem nicht nach, kann die Agentur Zusatzaufwände zum gültigen Stundensatz berechnen.
10. Termine
Verbindlich vereinbarte Termine (z. B. Workshops, Besprechungen) sind vom Kunden einzuhalten oder mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei wiederholtem unentschuldigtem Nichterscheinen kann der angesetzte Zeitraum berechnet werden. Terminverzögerungen durch den Kunden verlängern die Projektlaufzeit entsprechend.
11. Vertragskündigung
Eine ordentliche Kündigung durch den Kunden ist vor Lieferung nur aus wichtigem Grund möglich. Bei vorzeitiger Kündigung ist die Agentur berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie pauschal 20 % der verbleibenden Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen.
12. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahnpauschale von 5,00 € pro Mahnung berechnet. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
13. Referenznennung
Die Agentur darf abgeschlossene Projekte zu Demonstrationszwecken auf der eigenen Website oder in Präsentationen unter Nennung des Kunden und unter Verwendung von Visualisierungen darstellen. Ein Widerspruch ist im Einzelfall schriftlich möglich.
14. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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